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Geld und Vorsorge

  11. September 2025

Bald Pensionierte fragen sich

  • genügt meine Rente?
  • habe ich Geld auf der hohen Kante und wieviel?
  • wie lege ich dieses Kapital rentabel und trotzdem sicher an?

Aus Arbeitgebersicht schlagen altersabhängige Löhne und die höheren Pensionskassenbeiträge zu Buche. Die über 55-Jährigen werden systembedingt teurer. Das kann für beide Seiten nachteilig sein.

Ob jemand nach der Pensionierung seine Berufs- und Lebenserfahrung weiterhin einbringen will, hängt hoffentlich mit der Sinnfrage zusammen. Kann die gewonnene freie Zeit bedürfnisgerecht genutzt werden? Enkelkinder, Hobbies, Reisen … dürfen nicht zu kurz kommen.

Arbeitgebende werden ältere Arbeitswillige dann beschäftigen, wenn «es passt» und diese an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert sind. Wenn Sie sich als 62-Jährige für ein Engagement bis 70 vorstellen, erhöhen sich die Chancen für einen Vertragsabschluss.    

Dass ältere Menschen «zu teuer sind», ist eine weitverbreitete Aussage. Das Aushandeln eines Stundensatzes oder einer Pauschale für die zukünftige Beschäftigung dürfte zielführender sein, als ein Vergleich mit dem vor der Pensionierung bezogenen Gehalt.

Einkommen ist steuerpflichtig, Alters- und Teilzeitarbeit werden begünstigt (z.B. AHV-Freibetrag) und Pensionierte sind nicht mehr BVG-pflichtig

Auszüge aus dem Interview mit Balz Stückelberger auf Loopings:

Es gibt keine besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für über 65-Jährige. Wenn sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende einig sind und die Gesundheit mitspielt, kann auch eine 100-jährige Person angestellt werden. 
Wer im Rentenalter die Stelle verliert, kann keine Leistungen der Arbeitslosenversicherungen (ALV) beziehen. Nach der Pensionierung müssen aber auch keine ALV-Beiträge mehr bezahlt werden

Sozialversicherungsrechtlich ist es möglich, über das Pensionierungsdatum hinaus zu arbeiten. 
Auf Einkommen bis 1’400 Franken pro Monat oder 16’800 Franken im Jahr müssen keine AHV-Beiträge bezahlt werden. Diese Freigrenze gilt pro Arbeitsverhältnis, was besonders für pensionierte Mitarbeitende mit mehreren Teilzeitverträgen interessant ist.
Mit spätestens 70 endet der aufgeschobene Rentenbezug. Das kann zu einer höheren Steuerbelastung führen. Ansonsten gilt auch ab 70 weiterhin freie Fahrt aus arbeitsrechtlicher Sicht.

Selbständigkeit mit 65+ ist beliebt. Ob eine Selbständigkeit oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, entscheidet die Ausgleichskasse nach objektiven Kriterien. Beim ehemaligen Arbeitgeber als «Selbständige» oder «Selbständiger» weiterarbeiten wird kaum anerkannt, weil betriebswirtschaftlich nicht unabhängig. 

Das vollständige Interview mit Balz Stückelberger finden Sie hier.

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